COMPLIANCE

DSGVO-Auskunftsersuchen (Art. 15)

Bearbeitung eines Auskunftsersuchens einer betroffenen Person nach Art. 15 DSGVO. Vollständiger 28-Tage-Workflow von der Eingangsbestätigung bis zum Abschluss.

Aufgaben
14
Dauer
28d
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Aufgaben in dieser Vorlage

  1. 1
    Eingang des Auskunftsersuchens schriftlich bestätigen HEUTE

    Art. 12 Abs. 3 DSGVO: Antwort ohne unangemessene Verzögerung, spätestens innerhalb eines Monats. Eingangsbestätigung am Tag 0 markiert den Fristbeginn.

  2. 2
    Identität der anfragenden Person verifizieren D+1

    Art. 12 Abs. 6 DSGVO: Bei begründeten Zweifeln an der Identität können zusätzliche Informationen angefordert werden. Keine Datenherausgabe vor Verifizierung.

  3. 3
    Anfrage im DSAR-Register dokumentieren D+2
  4. 4
    Umfang der verarbeiteten personenbezogenen Daten ermitteln D+3

    Alle verantworteten Systeme durchsuchen: CRM, Personal, Marketing, Support, Backups innerhalb der Aufbewahrungsfrist, Systeme von Auftragsverarbeitern. Mit IT und Systemverantwortlichen abstimmen.

  5. 5
    IT zur technischen Datenermittlung konsultieren D+5
  6. 6
    Rechte Dritter und weiterer betroffener Personen vor Offenlegung prüfen D+7

    Art. 15 Abs. 4 DSGVO: Das Recht auf Erhalt einer Kopie darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen. Personenbezogene Daten Dritter ggf. schwärzen.

  7. 7
    Personenbezogene Daten Dritter aus dem Antwortpaket schwärzen D+10
  8. 8
    Antwort zusammenstellen: Daten, Kategorien, Empfänger, Speicherdauer, Herkunft, Rechte D+14

    Art. 15 Abs. 1 lit. a–h DSGVO: Zwecke der Verarbeitung, Kategorien der Daten, Empfänger, Speicherdauer, Bestehen der Betroffenenrechte, Herkunft (falls nicht bei der betroffenen Person erhoben), Logik automatisierter Entscheidungen.

  9. 9
    Entwurf der Antwort zur Rechtsprüfung vorlegen D+18
  10. 10
    Qualitätskontrolle: Vollständigkeit, Schwärzungen, Format-Zugänglichkeit D+21
  11. 11
    Antwort über einen sicheren Kanal übermitteln D+25

    Art. 12 Abs. 3 DSGVO: Übermittlung innerhalb eines Monats ab Eingang. Verschlüsselte E-Mail, sicheres Portal oder Einschreiben entsprechend der Präferenz der betroffenen Person.

  12. 12
    Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) aktualisieren D+26

    Anfrage und Antwort im VVT für Prüfungs- und Rechenschaftszwecke dokumentieren (Art. 5 Abs. 2, Art. 30 DSGVO).

  13. 13
    Nachweise zu Anfrage, Antwort und Zustellung archivieren D+27
  14. 14
    Vorgang abschließen und gewonnene Erkenntnisse festhalten D+28
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