COMPLIANCE

EU-KI-Verordnung — Hochrisiko-Systembewertung

Bewertung und Vorbereitung eines Hochrisiko-KI-Systems zur Einhaltung der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Klassifizierung, QMS, Datenverwaltung, Dokumentation, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung.

Aufgaben
16
Dauer
52d
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Aufgaben in dieser Vorlage

  1. 1
    KI-System gegen Anhang III und verbotene Praktiken klassifizieren D+2

    Art. 5 listet verbotene Praktiken. Anhang III listet Hochrisikobereiche. Vor weiterem Vorgehen sicherstellen, dass das System nicht unter verbotene Praktiken fällt.

  2. 2
    Zweckbestimmung und Einsatzkontext dokumentieren D+4

    Die Einstufung nach Art. 6 und Anhang III hängt von der Zweckbestimmung ab. Eine falsche Zweckbestimmung ist der häufigste Compliance-Fehler.

  3. 3
    Risikomanagementsystem über den gesamten KI-Lebenszyklus etablieren D+7

    Art. 9: Ein Risikomanagementsystem ist einzurichten, umzusetzen, zu dokumentieren und aufrechtzuerhalten. Es ist ein kontinuierlicher iterativer Prozess, der über den gesamten Lebenszyklus geplant und durchgeführt wird.

  4. 4
    Daten-Governance für Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze umsetzen D+10

    Art. 10: Datensätze müssen relevant, hinreichend repräsentativ und so weit wie möglich fehlerfrei und vollständig sein.

  5. 5
    Herkunft, Erhebung und Aufbereitung der Datensätze dokumentieren D+14
  6. 6
    Technische Dokumentation nach Anhang IV erstellen D+17

    Art. 11 und Anhang IV: Die technische Dokumentation ist vor dem Inverkehrbringen zu erstellen und aktuell zu halten.

  7. 7
    Automatische Protokollierung und Aufzeichnung über die Lebensdauer des Systems implementieren D+21

    Art. 12: Hochrisiko-KI-Systeme müssen die automatische Aufzeichnung von Ereignissen (Logs) über die Lebensdauer des Systems technisch ermöglichen.

  8. 8
    Transparenzhinweis und Betriebsanleitung für Betreiber entwerfen D+24

    Art. 13: Hochrisiko-KI-Systeme sind so zu gestalten, dass ihr Betrieb hinreichend transparent ist, damit Betreiber die Ausgaben interpretieren und angemessen verwenden können.

  9. 9
    Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht entwerfen und dokumentieren D+28

    Art. 14: Menschliche Aufsicht zielt darauf ab, Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte zu verhindern oder zu minimieren. Schnittstellen müssen wirksame Aufsicht unterstützen.

  10. 10
    Anforderungen an Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit sowie Testergebnisse festlegen D+31
  11. 11
    Qualitätsmanagementsystem einrichten D+35

    Art. 17: Anbieter müssen ein QMS etablieren, dokumentiert in schriftlichen Richtlinien, Verfahren und Anweisungen. Pflichtbestandteile sind in Art. 17 Abs. 1 lit. a–m aufgezählt.

  12. 12
    System in der EU-Datenbank registrieren, sofern anwendbar (Art. 49, 71) D+38
  13. 13
    Konformitätsbewertungsverfahren durchführen D+42

    Art. 43: Der Weg der Konformitätsbewertung hängt von der Risikokategorie ab. Die meisten Anhang-III-Systeme nutzen interne Kontrolle (Anhang VI); in bestimmten Fällen ist eine benannte Stelle einzubeziehen (Anhang VII).

  14. 14
    EU-Konformitätserklärung erstellen und unterzeichnen D+45
  15. 15
    CE-Kennzeichnung anbringen und Rückverfolgbarkeit sicherstellen D+49
  16. 16
    Beobachtung nach dem Inverkehrbringen und Meldung schwerwiegender Vorfälle einrichten D+52
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