COMPLIANCE

Datenschutzverletzung — 72-Stunden-Protokoll

Strukturierte Reaktion auf eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 und 34 DSGVO. Eindämmung, Meldung und Abhilfe in 5 Phasen.

Aufgaben
18
Dauer
21d
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Aufgaben in dieser Vorlage

  1. 1
    Phase 1 — Datenschutzverletzung eindämmen HEUTE

    Betroffene Systeme isolieren, Zugangsdaten widerrufen, Datenabfluss blockieren. Priorität ist die Unterbindung weiterer Datenverluste.

  2. 2
    Forensische Beweise sichern (Logs, Systemabbilder, Speicherauszüge) HEUTE
  3. 3
    Incident-Response-Team zusammenrufen (IT, DSB, Recht, Kommunikation, Geschäftsleitung) HEUTE
  4. 4
    Erste Auswirkungsbewertung durchführen und Vorfall klassifizieren HEUTE
  5. 5
    Feststellen, ob personenbezogene Daten betroffen sind, und deren Kategorien D+1

    DSGVO-Pflichten greifen nur, wenn personenbezogene Daten betroffen sind. Feststellung in beiden Fällen dokumentieren.

  6. 6
    Risiko für Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen bewerten (Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere) D+1

    Art. 33 Abs. 1 DSGVO: Meldung erforderlich, außer die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

  7. 7
    Betroffene Personen identifizieren und Anzahl schätzen D+1
  8. 8
    Meldung an die Aufsichtsbehörde entwerfen D+1
  9. 9
    Freigabe der Meldung durch Geschäftsleitung und Recht einholen D+2
  10. 10
    Meldung innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde übermitteln D+2

    Art. 33 Abs. 1 DSGVO: Meldung unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden. Spätere Meldungen müssen die Verzögerung begründen.

  11. 11
    Prüfen, ob Benachrichtigung der betroffenen Personen nach Art. 34 erforderlich ist D+2

    Art. 34 Abs. 1 DSGVO: erforderlich bei voraussichtlich hohem Risiko. Ausnahmen nach Art. 34 Abs. 3 (Verschlüsselung, Abhilfemaßnahmen, unverhältnismäßiger Aufwand) sind zu dokumentieren.

  12. 12
    Betroffene Personen bei Bedarf in klarer und einfacher Sprache benachrichtigen D+3

    Art. 34 Abs. 2 DSGVO: Art der Verletzung, Kontaktdaten des DSB, wahrscheinliche Folgen und ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen beschreiben.

  13. 13
    Vorfall im internen Datenschutzverletzungsregister eintragen D+3

    Art. 33 Abs. 5 DSGVO: Der Verantwortliche dokumentiert jede Verletzung, ihre Auswirkungen und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen.

  14. 14
    Ursachenanalyse durchführen D+3
  15. 15
    Abhilfemaßnahmen umsetzen und Sicherheitslücken schließen D+7
  16. 16
    Datenschutz-Folgenabschätzungen betroffener Verarbeitungen aktualisieren D+10
  17. 17
    Nachbesprechung mit Geschäftsleitung, Erkenntnisse dokumentieren D+14
  18. 18
    Richtlinien, Schulungen und Kontrollen auf Basis der Erkenntnisse anpassen D+21
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